Fachförderrichtlinie Kleine Wohnungen Beschluss Nr. VII-DS-01259 der Ratsversammlung vom 16.09.2020 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 18 vom 03.10.2020) 1 Vorbemerkung Die Stadt Leipzig gewährt nach Maßgabe dieser Fachförderrichtlinie...
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Fachförderrichtlinie Kleine Wohnungen Beschluss Nr. VII-DS-01259 der Ratsversammlung vom 16.09.2020 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 18 vom 03.10.2020) 1 Vorbemerkung Die Stadt Leipzig gewährt nach Maßgabe dieser Fachförderrichtlinie Aufstockungsbeträge in Verbindung mit Fördermitteln aus der Richtlinie des Landes zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum – RL gMW) zur Schaffung von kleinen, preisgünstigen Wohnungen. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die Schaffung von Mietwohnungen für Ein- Personenhaushalte, die über ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente verfügen oder Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. In der Versorgung dieser Personengruppe im niedrigpreisigen Mietsegment kommt es zunehmend zu Engpässen. Das Angebot kleiner Wohnungen wird der Nachfrage der betreffenden Personengruppe nicht mehr gerecht, da sie nicht mehr den einkommensschwachen Haushalten zukommen. D
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